Was ist "Gewaltpornografie"?

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    • Was ist "Gewaltpornografie"?

      § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften

      Wer pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

      1. verbreitet,
      2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
      3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      So steht es im deutschen Strafgesetzbuch.

      Mir ist allerdings unklar wie der Begriff „Gewaltpornografie“ definiert ist.

      Meiner Ansicht nach sind die Videotheken voll mit gewalttätigem Zeug. Wo wird da die Grenze gezogen?

      Ich vermute ja dass es schwierig ist diese Grenze zu ziehen und darum vieles nur geduldet wird, was aufgrund der Rechtslage eigentlich verboten werden könnte.

      Nach welchen „Richtlinien“ gehen denn unsere Profis vor, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
    • :dunno: Im HC-Bereich sind meines Wissens nach nur Sex-Szenen in Verbindung mit Bondage verboten, sprich die Darstellerin kann sich nicht wehren. Die Gesetzeshüter melden sich aber auch schon zu Wort, wenn die Darstellerin sich offensichtlich selbst befreien kann. Zumindest kenne ich einen solchen Fall.
      Abgesehen davon umgeht man es gern, indem die Darstellerin explizit danach verlangt, dominiert zu werden, es also offensichtlich gewollt ist. Aber auch das erscheint mir in einigen Produktionen außer Acht gelassen worden zu sein.

      Also ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Alles etwas sehr undurchsichtig.
    • RE: Was ist "Gewaltpornografie"?

      Original von Absoluter Beginner

      Wo wird da die Grenze gezogen?

      Nach welchen „Richtlinien“ gehen denn unsere Profis vor, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?


      Aus meiner Sicht kann man da nur nach einem Präsidenzfall gehen, wenn Renee ja auch einen Fall kennt, wo das geahntet wurde.

      Ich kenne "leider" keinen entsprechenden Release, der vom Markt verschwunden ist.


      so long,
      Max
      - Alles ist wie immer, nur schlimmer (Bernd, das Brot) -

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      - Das ganze Leben ist beta (Renee Pornero, September 8th) -
    • RE: Was ist "Gewaltpornografie"?

      Originally posted by Absoluter Beginner
      § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften

      Wer pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

      1. verbreitet,
      2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
      3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      So steht es im deutschen Strafgesetzbuch.

      Mir ist allerdings unklar wie der Begriff „Gewaltpornografie“ definiert ist.

      Meiner Ansicht nach sind die Videotheken voll mit gewalttätigem Zeug. Wo wird da die Grenze gezogen?

      Ich vermute ja dass es schwierig ist diese Grenze zu ziehen und darum vieles nur geduldet wird, was aufgrund der Rechtslage eigentlich verboten werden könnte.

      Nach welchen „Richtlinien“ gehen denn unsere Profis vor, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?


      Ich frage mal so: was ist denn Pornographie?
    • Was als Pornografie klassifiziert wird ist schon einigermaßen definiert.
      thüringen.de/de/lka/strafverfo…rmittlung/u2/u_start.html

      Der Begriff der „Gewaltpornografie“ ist im Strafgesetzbuch jedoch nicht explizit definiert. Zum Thema „Gewaltpornografie“ gibt es dort nur den im Eingangsthread von mir zitierten § 184 a.

      Also bleibt uns ja eigentlich nur noch zu beleuchten wie der Begriff „Gewalt“ juristisch definiert ist. Dazu habe ich folgendes gefunden:

      Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. (BGH NJW 1995, 2643)


      Zärtliche Bondagepraktiken könnten somit problematisch sein.
      Eine Frau mit einem Baseballschläger so zu „bearbeiten“ das sie vor Schmerzen schreit, scheint dahingegen wohl keinen Anstoß zu erwecken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Absoluter Beginner ()

    • Ich habe meine Recherche weiter betrieben.
      Das Thema ist hochinteressant wie ich finde.

      Diesmal: USA

      Dazu habe ich einen brauchbaren Dokumentarfilm gefunden:
      pbs.org/wgbh/pages/frontline/shows/porn/
      Die Doku kann online legal und kostenlos angesehen werden.
      Stand ist nicht brandaktuell (2004) aber immer noch brauchbar.



      Der Rechtsanwalt „Paul Cambria“ hat eine Liste veröffentlicht die Praktiken enthält die Anstoß erregen könnten. Die großen Studios halten sich angeblich überwiegend daran um Ärger von vorneherein aus dem Weg zu gehen.
      pbs.org/wgbh/pages/frontline/s…/prosecuting/cambria.html


      Dann eine Anwältin die wiedergibt was tatsächlich verfolgt wird (Stand 2001):
      pbs.org/wgbh/pages/frontline/s…n/interviews/sanchez.html

      "CURBFHP":

      "C" = children involved
      "U" = urination or defecation in conjunction with sex acts
      "R" = rape scenes
      "B" = bestiality
      "F" = fisting or foot insertion
      "H" = homicide or dismemberment in conjunction with the sex act
      "P" = severe infliction of pain.
      Dazu kommt “Bukkake”.

      Fällt ein Film in dieses Raster, so wird er vor Gericht einer Jury vorgeführt (sofern es zu keinem Vergleich kommt) welche dann entscheidet ob der Film vom Markt genommen wird.


      In den USA ist es also schon weitaus genauer umrissen was Anstoß zu erregen scheint als hierzulande.

      Was haltet ihr davon?

      Wie weit sollte Pornografie gehen dürfen und wie könnte man das definieren?
    • Originally posted by Absoluter Beginner
      Der Rechtsanwalt „Paul Cambria“ hat eine Liste veröffentlicht die Praktiken enthält die Anstoß erregen könnten. Die großen Studios halten sich angeblich überwiegend daran um Ärger von vorneherein aus dem Weg zu gehen.
      pbs.org/wgbh/pages/frontline/s…/prosecuting/cambria.html

      Dann eine Anwältin die wiedergibt was tatsächlich verfolgt wird (Stand 2001):
      pbs.org/wgbh/pages/frontline/s…n/interviews/sanchez.html

      "CURBFHP":

      "C" = children involved
      "U" = urination or defecation in conjunction with sex acts
      "R" = rape scenes
      "B" = bestiality
      "F" = fisting or foot insertion
      "H" = homicide or dismemberment in conjunction with the sex act
      "P" = severe infliction of pain.
      Dazu kommt “Bukkake”.

      Fällt ein Film in dieses Raster, so wird er vor Gericht einer Jury vorgeführt (sofern es zu keinem Vergleich kommt) welche dann entscheidet ob der Film vom Markt genommen wird.

      In den USA ist es also schon weitaus genauer umrissen was Anstoß zu erregen scheint als hierzulande.

      Was haltet ihr davon?

      Oh je, die gute alte "Cambria list". :rolleyes: Wenn sich alle Studios punktgenau an die dort genannten Guidelines halten würden, dann könnte man es mit der Pornographie gleich ganz sein lassen. Sicher stehen auf dieser Liste auch Sachen, die meiner Meinung absolut nichts in einem Porno (oder sonstwo) zu suchen haben, aber bei vielem frage ich mich, wo das Problem liegt (z.B. "No Facials (bodyshots are OK if shot is not nasty)", "No spitting or saliva mouth to mouth", "No two dicks in/near one mouth", "No girls sharing same dildo (in mouth or pussy)", um nur einige zu nennen).

      Dem "CURBFHP-Ansatz" kann ich dagegen schon viel mehr abgewinnen, da dieser so ziemlich alles enthält, was ich in diesem Zusammenhang ablehne. Allerdings sehe ich NS-Spiele und Fisting nicht als verwerflich, geschweige denn als strafverfolgungswürdig an.

      Originally posted by Absoluter Beginner
      Wie weit sollte Pornografie gehen dürfen und wie könnte man das definieren?

      Meiner Meinung nach sollte prinzipiell all das erlaubt sein, wozu sämtliche Beteiligten, die natürlich alle volljährig sein müssen, im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten und Zurechnungsfähigkeit sowie frei von jeglichem Zwang ihr Einverständnis erklären und was obendrein keine bleibenden physischen oder psychischen Verletzungen hinterläßt.

      SevenOfNine
      Ich muss gar nix ausser schlafen, trinken, atmen und ficken!
      Und nach meinen selbstgeschriebenen Regeln ticken!
      (Grossstadtgeflüster - Ich muss gar nix)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von SevenOfNine ()

    • Original von SevenOfNine
      . . . sowie frei von jeglichem Zwang ihr Einverständnis erklären . . .


      Das ist wohl der schwierigste Teil. Ich kann mir vorstellen, dass einige Einverständniserklärungen nur z.B. des Geldes wegen unterschrieben wurden.
      Auf des Mönches strammem Säbel
      beschützt im Wald durch starken Nebel
      sitzt johlend schwitzend heiss die Nonne
      und überm Nebel lacht die Sonne.
    • Originally posted by Tippeditipptaripp
      Original von SevenOfNine
      . . . sowie frei von jeglichem Zwang ihr Einverständnis erklären . . .


      Das ist wohl der schwierigste Teil. Ich kann mir vorstellen, dass einige Einverständniserklärungen nur z.B. des Geldes wegen unterschrieben wurden.

      Sicher ist das nicht leicht, aber das Problem liegt ja darin, daß schon die Formulierung einen gewissen Spielraum bzgl. der genauen Auslegung läßt, obwohl sie auf den ersten Blick so klar und eindeutig wirkt. Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, wie man den Begriff Zwang definiert bzw. auslegt, da es jenseits des direkten physischen Zwangs durch Gewalteineinwirkung noch weitere Formen gibt, wie z.B. wirtschaftliche Zwänge oder Abhängigkeiten.

      SevenOfNine
      Ich muss gar nix ausser schlafen, trinken, atmen und ficken!
      Und nach meinen selbstgeschriebenen Regeln ticken!
      (Grossstadtgeflüster - Ich muss gar nix)
    • Original von SevenOfNine
      Originally posted by Tippeditipptaripp
      Das ist wohl der schwierigste Teil. Ich kann mir vorstellen, dass einige Einverständniserklärungen nur z.B. des Geldes wegen unterschrieben wurden.

      Sicher ist das nicht leicht, aber das Problem liegt ja darin, daß schon die Formulierung einen gewissen Spielraum bzgl. der genauen Auslegung läßt, obwohl sie auf den ersten Blick so klar und eindeutig wirkt. Es stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage, wie man den Begriff Zwang definiert bzw. auslegt, da es jenseits des direkten physischen Zwangs durch Gewalteineinwirkung noch weitere Formen gibt, wie z.B. wirtschaftliche Zwänge oder Abhängigkeiten.

      SevenOfNine


      So meinte ich das, ja.
      Auf des Mönches strammem Säbel
      beschützt im Wald durch starken Nebel
      sitzt johlend schwitzend heiss die Nonne
      und überm Nebel lacht die Sonne.
    • mal wieder viele scheinheiligkeiten.
      nehmen wir mal max hc als beispiel.
      der kerl poduziert filme, die in den us und a geschnitten auf den markt kommen.
      jeder fan wird dort wissen, wie sie in europa veröffentlicht werden (euro-version).
      find das ganze einfach nur lächerlich.
      und das manche der wirklich gutaussehenden damen beim dreh wohl nicht ganz bei sich sind, sieht auch ein blinder mit krückstock.(wie schafft er es nur immer wieder, solche, in meinen augen topmodelle zu verpflichten?)
      meiner meinung sollte alles erlaubt sein, was die darsteller mit sich selbst vereinbaren können und niemand dabei zu schaden kommt. ok, bei der psyche lässt es sich natürlich nicht genau bestimmen.
      gewalt kann natürlich schon bei nem einfachen blowjob im spiel sein, wenn die akteurin es eigentlich nicht will.
      oha was will ich hier eigentlich sagen????
      lg heu, wohl etwas verwirrt
    • Scheinheiligkeiten

      Das Thema ist äußerst kompliziert.

      Letztendlich betreffen diese Verbote ja lediglich den Verkauf. Es reguliert ja nicht tatsächlich was vor Kameras geschieht.
      Um das mal am genannten Beispiel maxhc zu erläutern: Der produziert in den USA Filme die dort nicht verkauft werden dürfen. Exportiert sie ins Ausland, aus dem sie wiederum zurück nach USA importiert werden. Das ganze ist wahrscheinlich eher geduldet als wirklich legal, aber es zeigt das es seitens des Gesetzgebers eher darum geht sich von diesem Zeug zu distanzieren als wirklich zu verhindern das es produziert und konsumiert wird.

      Diese Verbote sind also nicht wirklich mehr als eine Stellungnahme einer Gesellschaft, darüber was von der Mehrheit als akzeptabel angesehen wird.

      Und wenn ein Film mal verboten wird, dann hat das ja auch einen ungewollten Werbeeffekt zur Folge.

      Prinzipiell bin ich gegen Verbote, weil ich mich nicht gerne bevormunden lasse.

      Nur stellt sich mir doch die Frage wo die künstlerische Freiheit aufhört, weil ein Film Schäden anrichtet. Schäden in der Psyche der Darsteller und des Publikums.

      Ich erwarte nicht wirklich dass mir das hier jemand erklären kann, ich würde nur einfach gerne mal ein paar Gedanken und Meinungen dazu hören.
    • RE: Scheinheiligkeiten

      Original von Absoluter Beginner
      Das Thema ist äußerst kompliziert.


      Jo! :D

      Add L.A. Biz.: AFAIK werden Fisting-Szenen nicht auf DVD gebannt (ev. aber auf Webseiten oder versteckt im Bonus-Material verwertet) -> "4-Finger-Regel" oder wie die auch immer heißen mag. Man könnte hier von "Selbstlimitierung" sprechen. Es gibt auch kaum US-Händler, die diese Titel anbieten, sodass dieser Fetisch von den US-Produzenten praktisch nicht bedient wird. Ähnlich verhält es sich wohl auch mit NS-Szenen, Foot-Insertion etc. -> Es gibt keine Verbote, aber gleichzeitig kaum Releases in dieser Hinsicht...


      so long,
      Max
      - Alles ist wie immer, nur schlimmer (Bernd, das Brot) -

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      - Das ganze Leben ist beta (Renee Pornero, September 8th) -
    • Filme wie sexbox oder steroid find ich bedenklicher wie Fetischsachen mit ansch...en oder tiersex. Typen die sich aufgeilen wie Mädels geschlagen und an den Haaren gezogen werden machen das daraufhin schon mal mit ihrer Frau zu Hause. Ob die will oder nicht. Der herkömmliche Fetischist ist eher ein harmloses Wesen das keinen mit seinem Verlangen belästigt. Wobei Ausnahmen wie immer die Regel bestätigen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RPF03 ()

    • Originally posted by RPF03
      Filme wie sexbox oder steroid find ich bedenklicher wie Fetischsachen mit ansch...en oder tiersex. Typen die sich aufgeilen wie Mädels geschlagen und an den Haaren gezogen werden machen das daraufhin schon mal mit ihrer Frau zu Hause. Ob die will oder nicht. Der herkömmliche Fetischist ist eher ein harmloses Wesen das keinen mit seinem Verlangen belästigt. Wobei Ausnahmen wie immer die Regel bestätigen.


      Woher nimmst Du denn dieses Wissen? Bildzeitung?
    • Originally posted by Absoluter Beginner
      Was als Pornografie klassifiziert wird ist schon einigermaßen definiert.


      "Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt"

      Dann sag mir doch mal, wann das der Fall ist. Danach muss man dann nur noch den Gewaltbegriff unterbringen.

      Gerne wird hier in der Kommentierung auf die grenze des § 131 StGB verwiesen.

      Das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Begriff der Pornographie letztlich nicht existiert und es sich mithin um eine Kriminalisierung eines Verhaltens handelt, dass von Teilen der Gesellschaft als unmoralisch gesehen wird. Schädigende Auswirkungen sind in der wissenschaftlichen Betrachtung nicht entdeckt worden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von frank ()

    • dann müsste auch jeder der sich einen tierfilm angesehen hat,seine alte vom hund ficken lassen,deiner meinung nach?gleiches gilt für kv filme.... :rolleyes:
      abgesehen davon habe ich schon in vielen sexboxen mitgewirkt und privat noch nie meine hand gegen eine frau erhoben....
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