(Mainz) – Die Firma RESISTO IT GmbH (Betreiber des bekannten AVS-
Systems Über18.de) gab bekannt, dass man in diesem Jahr die an-
gekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Pornographieverbot
beim Bundesverfassungsgericht einreichen wird.
Geschäftsführer Tobias Huch äußerte sich in einem Rundschreiben
wie folgt: „Die letzten 5 Jahre waren geprägt durch viele juristische
Auseinandersetzungen. Es wurden Strafverfahren gegen Webmaster
eröffnet, Abmahnwellen durchzogen die Branche, Wettbewerbsverfahr-
en folgten ... dubiosen Abmahnverfahren gegen vor allem kleine An-
bieter und Adultwebmaster. (...) Auch in vielen anderen Fällen waren
wir juristisch erfolgreich und haben so einer Menge Adultwebmastern
die Existenz erhalten, da wir grundsätzlich die anwaltliche Verteidigung
und das finanzielle Risiko übernommen haben. So ist es auch kein
Wunder, dass wir die Millionengrenzen an Kosten schon lange über-
schritten haben. Denn Anwälte, Gutachten, Strafen, Arbeitskraft und
Öffentlichkeitsarbeit sind nicht gerade billig.
Anfang diesen Jahres haben wir uns - und in dem Fall auch ich persön-
lich als Antragssteller - an die Grundsatzproblematik des Pornographie-
verbotes herangewagt. So haben wir eine umfangreiche Verfassungs-
beschwerde gegen den §184c StGB (Verbreitung von weicher Porno-
graphie in Tele- und Mediendiensten) beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe eingereicht.
Wir sehen das Verbot von so genannter „weichen Pornographie“ als
eindeutig verfassungswidrig an, da es keinen wissenschaftlichen Nach-
weis gibt, ob diese Art von Pornographie überhaupt jugendgefährdend
ist. Vielmehr wird diese populäre Behauptung immer wieder von Expert-
enseite bestritten. Somit steht für uns und unsere juristischen Berater
fest, dass der §184c StGB auf sehr dünnem Eis steht. Wir gehen daher
auch von einem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht und somit
dem Kippen der derzeitigen Pornographiegesetzgebung aus.
Da die vielen rechtlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre und
vor allem der Weg zu den Bundesgerichten einen enormen Aufwand
darstellte und darstellt, haben wir die Seite 184c.de ins Leben
gerufen und bieten auf dieser Seite jedem an, uns im Kampf für mehr
Jugendschutz und für die Branche aktiv zu unterstützen. Die Internet-
seite ist online und schon jetzt haben viele Branchenmitglieder ihre
Unterstützung mit dem Kauf von „Pixelkästchen“ bekundet. In den
nächsten Wochen werden wir die Seite mit Informationen über Altfälle
und natürlich die Bundesgerichtsverfahren (BGH und BVerfG) kontinu-
ierlich füllen. (...) [ 184c.de ]
Systems Über18.de) gab bekannt, dass man in diesem Jahr die an-
gekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Pornographieverbot
beim Bundesverfassungsgericht einreichen wird.
Geschäftsführer Tobias Huch äußerte sich in einem Rundschreiben
wie folgt: „Die letzten 5 Jahre waren geprägt durch viele juristische
Auseinandersetzungen. Es wurden Strafverfahren gegen Webmaster
eröffnet, Abmahnwellen durchzogen die Branche, Wettbewerbsverfahr-
en folgten ... dubiosen Abmahnverfahren gegen vor allem kleine An-
bieter und Adultwebmaster. (...) Auch in vielen anderen Fällen waren
wir juristisch erfolgreich und haben so einer Menge Adultwebmastern
die Existenz erhalten, da wir grundsätzlich die anwaltliche Verteidigung
und das finanzielle Risiko übernommen haben. So ist es auch kein
Wunder, dass wir die Millionengrenzen an Kosten schon lange über-
schritten haben. Denn Anwälte, Gutachten, Strafen, Arbeitskraft und
Öffentlichkeitsarbeit sind nicht gerade billig.
Anfang diesen Jahres haben wir uns - und in dem Fall auch ich persön-
lich als Antragssteller - an die Grundsatzproblematik des Pornographie-
verbotes herangewagt. So haben wir eine umfangreiche Verfassungs-
beschwerde gegen den §184c StGB (Verbreitung von weicher Porno-
graphie in Tele- und Mediendiensten) beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe eingereicht.
Wir sehen das Verbot von so genannter „weichen Pornographie“ als
eindeutig verfassungswidrig an, da es keinen wissenschaftlichen Nach-
weis gibt, ob diese Art von Pornographie überhaupt jugendgefährdend
ist. Vielmehr wird diese populäre Behauptung immer wieder von Expert-
enseite bestritten. Somit steht für uns und unsere juristischen Berater
fest, dass der §184c StGB auf sehr dünnem Eis steht. Wir gehen daher
auch von einem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht und somit
dem Kippen der derzeitigen Pornographiegesetzgebung aus.
Da die vielen rechtlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre und
vor allem der Weg zu den Bundesgerichten einen enormen Aufwand
darstellte und darstellt, haben wir die Seite 184c.de ins Leben
gerufen und bieten auf dieser Seite jedem an, uns im Kampf für mehr
Jugendschutz und für die Branche aktiv zu unterstützen. Die Internet-
seite ist online und schon jetzt haben viele Branchenmitglieder ihre
Unterstützung mit dem Kauf von „Pixelkästchen“ bekundet. In den
nächsten Wochen werden wir die Seite mit Informationen über Altfälle
und natürlich die Bundesgerichtsverfahren (BGH und BVerfG) kontinu-
ierlich füllen. (...) [ 184c.de ]