...aber etwas Dämpfung kriegt der Artikel durch den Abschlusssatz:
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es Anwälten seit 2007 erlaubt, eine Liste ihrer Gegner zu veröffentlichen, um für ihre Arbeit zu werben. Ob sich dieses Urteil aber einfach auf das Persönlichkeitsrecht übertragen lässt, bezweifeln Rechtsexperten.
so long,
Max
- Alles ist wie immer, nur schlimmer (Bernd, das Brot) -