Versand von Pornos legal?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Versand von Pornos legal?

      Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Ich habe kürzlich in den USA eine Porno-DVD bestellt. Der Film ist ab 18 zugelassen usw. also völlig legal. Dennoch hat das Hauptzollamt in Frankfurt die DvD beschlagnahmt mit der Begründung, das der Versand von pornographischem Material illegal ist. Was aber gar nicht stimmt, weil es laut §184(1) Nr. 4 StGB, eine sogenannte Legaldefinition gibt, die den Versand erlaubt, sofern man beim Versandhaus seine Volljährigkeit nachgewiesen hat. Was ich hier, allein schon durch Bezahlung mit Kreditkarte, nachgewiesen doch habe.
      Allerdings steht auf wikipedia, dass diese Legaldefinition(die im Gesetz steht!) umstritten ist. Auf deutsch: Der Staat weiss nicht mal selbst, wie seine Gesetze auszulegen sind.
      Ich hab jetzt mal ne mail an das Hauptzollamt geschrieben, und das dementsprechend begründet.
      Hat jemand hier schon Erfahrungen gemacht?? Also bzgl. Versand von Pornos? Weil, wenn das illegal ist, dann verstehe ich nicht, auf welcher Grundlage maxtainment.com und andere Firmen ihr Versandgeschäft betreiben dürfen.
      Hinzufügen möchte ich, dass das Hauptzollamt mir geschrieben hat, dass ICH als Besteller auf jeden Fall straffrei ausgehe, aber gegen das Versandhaus in den USA ermittelt werden soll. Ich frag mich, wie die das machen wollen. Ein deutscher Staatsanwalt hat doch in den USA nix zu melden.
      Frauen sind, im Gegensatz zu Obst, erst dann genießbar, wenn sie verdorben sind. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Etzel ()

    • Dieses Forum funktioniert z.Zt. nicht, steht da.
      Ich finde es eine schlechte Angewohnheit heutzutage immer vor den Behörden zu kuschen. Ich würde auch in diesem Forum sachlich meine Meinung sagen, wenn ich könnte.
      Wir sind schließlich in einem Rechtsstaat und nicht in der DDR. Ich hab der zuständigen Zollbeamtin in Frankfurt(wo die Sendung aus den USA beschlagnahmt wurde) jetzt einen Einspruch zugeschickt und auf dieses besagte Gerichtsurteil von 2004(dass ich im Netz gefunden habe) hingewiesen. Dies besagt, wenn man sich ggü. dem Versandhaus als volljährig ausgewiesen hat, dass dann eine solche Bestellung erlaubt ist usw.
      Ausserdem habe ich gelesen, dass die rot-grüne Regierung seinerzeit den §184 dementsprechend auch novellieren wollte. Ich weiss aber nicht, ob das passiert ist.
      Ausserdem habe ich kritisch darauf hingewiesen, dass heutzutage das Postgeheimnis wohl nichts mehr wert ist. also sachlich, nicht beleidigend(sehr wichtig, sonst können die einen an den Karren fahren).
      Übrigens habe ich neulich von Magma aus der Schweiz eine DvD erhalten, die ebenfalls vom örtlichen Zollamt hier, beschlagnahmt wurde.
      Nach Zahlung einer Zollgebühr und Überprüfung, dass es sich nicht um Kinderpornographie oder sonstwie kriminellen Inhalt handelt, habe ich die DvD vom Zollbeamten ausgehändigt bekommen.
      Also beim Zollamt Stuttgart gelten also andere Gesetze als beim Zollamt Frankfurt?
      Frauen sind, im Gegensatz zu Obst, erst dann genießbar, wenn sie verdorben sind. :D
    • Original von Etzel
      Dieses Forum funktioniert z.Zt. nicht, steht da.


      Bei mir funktioniert es problemlos. Bei der Erklärung des Bundeszollbeamten wurde mir schwindlig, eine ellenlange Erklärung, weshalb ein Versand als persönliches Einschreiben/Post-Ident im Zollgesetz (!) nicht als Versand im eigentlichem Sinne gilt. Der Versand ist nämlich weiterhin an Privatleute illegal, aber nicht unter Vollkaufleuten ( die dafür eine hohe Gebühr beim Zoll löhnen müssen ).

      "Dies besagt, wenn man sich ggü. dem Versandhaus als volljährig ausgewiesen hat, dass dann eine solche Bestellung erlaubt ist usw."

      Nach dem Strafrecht ja, auch nach dem 2003 reformierten Jugendschutzrecht, nur leider nicht nach dem Zollrecht. Der einfache Versand ist i.d.T. aus dem Ausland zulässig, wenn Du Dich als Erwachsener, z.B. per Kreditkarte ausgewiesen hast. Nur ist der entsprechende § im Zollrecht seit 1989 unverändert. Weil dies nie aktualisiert wurde, gibts da einen Widerspruch, den das Zollamt immer für sich auslegt. d.h. die beschlagnahmen wegen unerlaubter "Inverkehrsbringung", aber Du bekommst kein Strafverfahren. Dies bekommt der Versender aus den USA, wenn er z.B. eine Methode verwendet hat, die in D nicht zur Altersfeststellung akzeptiert wird, z.B. simples Anklicken auf den Link " Hereby I certify, that I am over 18 years old. "
      Was passiert dann ? Die Staatsanwaltschaft Frankfurft bündelt diese Fälle und gibt sie an die dortigen Staatsanwaltschften in den USA ab. Da die Händler sich nach dem dortigen Recht nicht strafbar gemacht haben, fliegen die Akten gleich in den Schredder. Ich bin selbst mal drüben gewesen (N.Y.) und habe dort mit einem Staatsanwalt gesprochen, der sich über die Verbohrtheit der Deutschen lustig gemacht hat. Sich allerdings auch über die Berge von Papier geärgert hat

      "Ausserdem habe ich gelesen, dass die rot-grüne Regierung seinerzeit den §184 dementsprechend auch novellieren wollte. Ich weiss aber nicht, ob das passiert ist."

      Drastisch verschärft worden ist er, wenn Du Pech hast, dann leitet der Zoll jetzt noch ein Verfahren wegen "Scheinminderjährigkeit" ein. Und sie statten Dir einen Besuch ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Caroline Kaiser ()

    • Wenn der Versand an Privatleute verboten ist, wieso hat der Zollbeamte mir die DvD dann ausgehändigt?
      Ich bin ja schließlich Privatperson.
      Dann hat er gegen seine eigenen Zollgesetze verstoßen.
      Und wieso dürfen die Erotik-DVD-Versandhäuser wie z.B. maxtainment.com, in Deutschland dann an Privatpersonen verkaufen und liefern? Das wäre dann doch illegal! Vor allem weil man dort auch per Bankeinzug bezahlen kann, was keinen Nachweis der Volljährigkeit darstellt.

      Der Witz war auch, dass die DvD ein Geschenk von Magma an mich war(und auch als "Geschenk" deklariert war) und da es keine Rechnung zwischen Magma und mir gab und der Zollbeamte keine Ahnung von dem Wert der DvD hatte, haben wir uns nach einigem hin- und her- Feilschen auf 40 € Warenwert geeinigt. Kommt ja auch hin, da die Magma-DvDs in den Sexshops ja so 39,90 kosten in der Regel.
      Ich musste folglich nur 7,60 € Zollgebühr bezahlen. Gemessen wird das am MwSt-Satz meinte er.
      Frauen sind, im Gegensatz zu Obst, erst dann genießbar, wenn sie verdorben sind. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Etzel ()

    • Original von Etzel
      Wenn der Versand an Privatleute verboten ist, wieso hat der Zollbeamte mir die DvD dann ausgehändigt?
      Ich bin ja schließlich Privatperson.
      Dann hat er gegen seine eigenen Zollgesetze verstoßen.


      Wenn es eine 18er DVD war, dann hat der Zollbeamte sich prinzipiell strafbar gemacht, oder er hat nicht erkannt, daß es eine 18er DVD ist.

      Meinem Vater sind allerdings auch mal 3 DVDs aus den USA ausgehändigt worden, die als "Geschenk" deklariert worden sind, und tatsächlich auch eins waren, oft wird dies ja nur als Vorwand draufgeschrieben, um die Zollgebühren zu umgehen.

      Zwei davon waren NC-17 ( werden in D als "18er" eingestuft ), eine war eine "Swedish Erotica", allerdings mit zahmen Cover.
      Der Zollbeamte wußte nicht, ob er die beschlagnahmen sollte/durfte/konnte/mußte.

      Er guckte dann im Gesetzestext, dort stand lediglich, daß der GEWERBLICHE Versand von Pornographie verboten wäre. Allerdings stand da auch nicht, daß Geschenksendungen erlaubt wären. Er händigte sie ihm aus mit dem Satz:
      " Ausnahmsweise, weil sie gerade Geburtstag hatten, aber beim nächsten Mal muß ich die wohl beschlagnahmen. "

      Original von EtzelUnd wieso dürfen die Erotik-DVD-Versandhäuser wie z.B. maxtainment.com, in Deutschland dann an Privatpersonen verkaufen und liefern? Das wäre dann doch illegal! Vor allem weil man dort auch per Bankeinzug bezahlen kann, was keinen Nachweis der Volljährigkeit darstellt.


      Ja, nach deutschem Recht ist nur der Versand per Post Ident und als persönliches Einschreiben legal ( wobei letzteres Mal legal ist, dann wieder von einem Gericht aufgehoben wird, bis ein anderes Gericht diesen Versandweg wieder zulässt ).
      Damit würden sie sich nach dt. Recht strafbar machen, allerdings nicht nach öst.Recht. Da die Firma ihren Sitz in ÖST hat, gilt für sie das öst. Strafrecht.

      Diese ganze Problematik ist nur entstanden, weil das Zollgesetz nicht zeitgleich mit der Liberalisierung des Jugendschutzgesetzes 2003 reformiert wurde. Vor 2003 war ja JEGLICHER Versand von Pornographie in D illegal. Dann wurde gleich wegen "Verbreitung pornographischer Schriften" (alter §184a) ermittelt.

      Es ist wirklich ein Wahnsinn.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Caroline Kaiser ()

    • Original von Caroline Kaiser
      Ja, nach deutschem Recht ist nur der Versand per Post Ident und als persönliches Einschreiben legal ( wobei letzteres Mal legal ist, dann wieder von einem Gericht aufgehoben wird, bis ein anderes Gericht diesen Versandweg wieder zulässt ).
      Damit würden sie sich nach dt. Recht strafbar machen, allerdings nicht nach öst.Recht. Da die Firma ihren Sitz in ÖST hat, gilt für sie das öst. Strafrecht.

      Diese ganze Problematik ist nur entstanden, weil das Zollgesetz nicht zeitgleich mit der Liberalisierung des Jugendschutzgesetzes 2003 reformiert wurde. Vor 2003 war ja JEGLICHER Versand von Pornographie in D illegal. Dann wurde gleich wegen "Verbreitung pornographischer Schriften" (alter §184a) ermittelt.

      Es ist wirklich ein Wahnsinn.

      Da hast du völlig Recht, daß es ein Wahnsinn ist. Mir will nach wie vor nicht in den Kopf, warum ich mir als volljährige Person keine Pornos schicken lassen dürfen soll. :gruebel: Das das Zollgesetz hüh und das Jugendschutzgesetz hott sagt, macht das Durcheinander vollends perfekt.

      Seven
      Ich muss gar nix ausser schlafen, trinken, atmen und ficken!
      Und nach meinen selbstgeschriebenen Regeln ticken!
      (Grossstadtgeflüster - Ich muss gar nix)
    • jetzt hat das zollamt die sache an die staatsanwaltschaft übergeben und mir nochmal bestätigt, dass es sich bei dem film um "normale pornographie" handelt und ich auf jeden fall straffrei ausgehe.
      dort kann ich jetzt anrufen und fragen, ob die sicherstellung aufgehoben wird. also ob der staat gedenkt nach eigenem gutdünken mein eigentum mir vorzuenthalten oder nicht.
      was für ein aufwand. wegen einer scheiss dvd!! und die mafia kann in deutschland ungestört ihre gelder waschen. weil die staatsanwälte mit so nem scheiss ihre zeit verplempern. wir leben in absurdistan.
      Frauen sind, im Gegensatz zu Obst, erst dann genießbar, wenn sie verdorben sind. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Etzel ()