Neues zum Jugendschutz

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    • Neues zum Jugendschutz

      Mal eine kleine Info zum Jugendschutz:

      Die KJM favorisiert zwischenzeitlich das sog. Face-to-Face System (Kontrolle per PostIdent + Hardware). Die Umsatzzahlen bei dem Anbieter des Saystems sind - soweit ich die Tore einsetze - mager. D.h. der User nimmt das System - aus meiner Sicht verständlich - nicht an.

      An dieser Position der KJM betsehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der IVNM arbeitet daran. Sicherlich nicht wie in den Staaten, denn da ist die Situation völlig anders. Die Deutschen sind hinsichtlich der Zensur offenbar leidensfähiger.

      Ich persönlich vertrete da eine harte Gegenposition zur KJM und hoffe, diese Position auch beim IVNM einbringen zu können.
    • Frust statt Schutz

      Hi Frank,

      wollte auch schon länger was zu den neuen Vorschriften schreiben, denn das berechtigte Interesse an dieser neuen Form und Art der "Bevormundung" (um es mal dezent zu umschreiben), ist ja seitens der User und Betreiber durchaus berechtigt und zeigt sich ja auch im entsprechenden Bereich unseres Forums.

      Stimme Dir voll zu und hoffe das der IVNM da eine noch viel stärkerer Gegenposition als bisher einnehmen wird.

      Aber da sehe ich bis dato noch nicht viel Land in Sicht und auch die Gegenreaktionen seitens der Erotikbranche selbst sind meines Erachtens nicht gerade sehr wahrnehmbar.
      Und das ein großer AVS-Anbieter jetzt einen anderen Anbieter verklagen will, dürfte die Sache nicht gerade einfacher machen.

      Naja, vielleicht schaffe ich es endlich mal im neuen Jahr dazu einen Artikel zu schreiben.

      Gruß, TOM

      PS: Hey Franz, wenn Du das liest, melde Dich bitte mal per mail bei mir. Erreiche Dich irgendwie nicht!
    • Wenn es gewünscht ist, kann ich ja mal einen kurzen Überblick geben. Wie ich sehe, sind wir ja fast Nachbarn, ich komme aus Dortmund und wohne jetzt in Witten.

      Wie kommt denn ein AWM aus NRW an dieses Board als MoD. Anyway, the board rocks. Ich denke, Du liest auch im Jaginforum mit.

      Also, wenn gewünscht, schreib ich mal was.

      Frohes Fest

      Frank
    • Überblick gewünscht

      Hi Frank,

      ich danke für das Angebot bezüglich des Überblicks und ich denke alle Besucher und Leser dieses Forums auch.

      Lass uns nach Weihnachten mal Kontakt aufnehmen, lieber Nachbar, und Einzelheiten erläutern.

      Bis dann und frohes Fest!

      Gruß, Tom

      PS: Gebe die Frage zurück, wie jemand aus Witten als AWM und Board-Member an dieses Board kommt...
    • Original von frank
      Wenn es gewünscht ist, kann ich ja mal einen kurzen Überblick geben.

      Also, wenn gewünscht, schreib ich mal was.


      Frank


      Hi,

      gibt es inzwischen definitive News in Hinsicht auf 'Jungendschutz & Co'?


      so long,
      Max
      - Alles ist wie immer, nur schlimmer (Bernd, das Brot) -

      [IMG:https://www.maxtainment.com/shop/images/header_logo.jpg]

      - Das ganze Leben ist beta (Renee Pornero, September 8th) -
    • Kritik am Jugendmedienschutz

      So, hier der angekündigte News-Beitrag, den wir in gekürzter Form auch als News heute veröffentlicht haben.

      Man kann dem Professor eigentlich nur beipflichten, aber wer hört in diesem D-land schon auf Stimmen der Vernunft....

      Jugendmedienschutz im Internet:
      Deutsche setzen zu sehr auf Verbote


      Der im April eingeführte Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) widerspricht in Teilen dem Zensurverbot des Artikels 5 Grundgesetz: Diese harte Kritik an dem neuen Gesetzeswerk übte bei einer Veranstaltung der Saarländischen Landesmedienanstalt (LMS) und des Europäischen Instituts für Medienrecht (EMR) zu "Pornografie im Pocketformat" der Leipziger Juraprofessor Heribert Schumann. Das neue Gesetzeswerk habe sprachliche, handwerkliche und juristische Defizite. Schumanns Beurteilung fiel damit negativer aus als die Bewertung der eingeladenen Selbstkontrolleinrichtungen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Film (FSF).

      Verfassungsrechtlich verbotene Vorzensur finde dann statt, meinte Schumann, wenn Webseiten indiziert würden und anschließend neue Inhalte vorlegen müssten, damit die Indizierung wieder aufgehoben wird. Anders als im Bereich klassischer Printmedien seien Webinhalte eben dynamisch. Daher sei die Indizierung von Webadressen, die nun in der Verantwortung von Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien liegen, hoch problematisch, sagte Schumann gegenüber heise online. Für rund 80 Webseiten wird nach Angaben der KJM derzeit ein Indizierungsantrag geprüft.

      Insgesamt stellt der Jurist dem Gesetzgeber ein miserables Zeugnis aus. Er habe nicht nur mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet -- Pornographie oder Entwicklungsbeeinträchtigung sind zu wenig definiert --, sondern noch nicht einmal auf Konsistenz innerhalb des Staatsvertrags geachtet. Über die verfassungsmäßig gebotenen Ziele im Jugendschutz sei man hinausgeschossen. "Wir leiden an Überregulierung", sagte Schumann. Ganz offensichtlich neige man in Deutschland allzu schnell zu Verboten. "Man sieht immer erst die Gefahren, und nicht die Chancen. Freiheit wird nicht geschätzt, allenfalls die Freiheit der Wirtschaft." Die besondere Betonung des Pornographieverbotes hält er vor allem im Vergleich zur liberaleren Beurteilung von Boxkämpfen, bei denen in Slow Motion gezeigt werde, wie sich die Boxer die Nasen brechen, für unverständlich. "Es soll mir mal jemand erklären, was an einvernehmlicher Promiskuität rechtlich zu beanstanden ist." Der strikte deutsche Pornographiebegriff sei auf Dauer unhaltbar. Und Österreich beispielsweise komme mit deutliche weniger Regulierung aus, ohne dass in der Alpenrepublik Sodom und Gomorrah Einzug gehalten hätten.

      Schumanns Verdikt blieb nicht unwidersprochen. Jörg Ukrow, Mitglied im EMR-Vorstand, betonte den hervorgehobenen Rang des Jugendschutzes, der die Einschränkung anderer verfassungsrechtlicher Rechte eben genau vorsehe. Regina Käseberg, Jugendreferentin des für den Staatsvertrag federführenden rheinland-pfälzischen Familienministeriums, sagte, der Staat müsse sich heute mittels Schule und Jugendhilfe sogar mehr für den Jugendschutz engagieren als früher, weil die Erziehungsverantwortung in den Familien abgenommen habe. Als Beispiel für den unbestimmten, neuen Begriff der "Entwicklungsbeeinträchtigung" nannte Käseberg aggressive Werbung für "Alkopops" gerade für Teenager. Der Leiter von jugendschutz.net, Friedemann Schindler, verwies in diesem Zusammenhang auf "Rüttelbilder", Popups von Erotikanbietern, die sich nacheinander öffnen, wenn der mehr oder weniger jugendliche Nutzer versucht, sie zu schließen. Käseberg sagte, der Staat müsse sich bei der Auslegung des Pornografiebegriffs daran orientieren, was gesamtgesellschaftlich als für Jugendliche schädlich angenommen werde. Sie hält eine Nivellierung zugunsten einer EU-Harmonisierung gar nicht für erstrebenswert.

      Mit der Neuverteilung der Bund-Länderkompetenzen im Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag und der zentralen Kommission für den Jugendmedienschutz habe man Neuland betreten, betonte Käseberg. Die Rolle der Selbstregulierungsorganisationen in den beiden Systemen ist unterschiedlich. Haben Videofilm oder Computerspiel einmal eine Altersfreigabe, sind sie auf der sicheren Seite. Beim Jugendmedienschutz, der Rundfunk, Telemedien und vor allem das Internet betrifft, sind sie vor dem Verdikt durch die KJM noch nicht geschützt. Ganz an die Medienpolitik abgeben will man das Thema ungern, meinte Käseberg. In fünf Jahren soll überprüft werden, wie praxistauglich das neue System ist und ob man Kompetenzen in die richtigen Hände gelegt habe.
    • Aus Über18.de wird U18.net

      Mit U18.net startet das erste AVS nach JMStV ohne Medienbruch und ohne Hardware.

      Nachdem es gegen das AVS-System über18.de in den letzten Monaten diverse Kampagnen und unter einigen Webmastern Opfer einer haltlosen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen angeblichen Mitbewerber“ gegeben hat, gibt es nun einige Neuerungen. Auch wenn in Einzelfällen Einstweilige Verfügungen gegen Webmaster erlassen wurden, hat der Betreiber mit der Unterstützung von Anwälten alle betroffenen Webmaster kostenlos verteidigt und man konnte erwartungsgemäß hervorragende rechtliche Siege feiern (OLG Düsseldorf, LG Wuppertal, LG Mannheim, ...).

      Dennoch hat man sich durch diese Siege nie an der Entwicklung neuer AV-Systeme hindern lassen und hat im letzten Jahr angefangen eine neue Art von AV-System zu entwickeln, welches zwar den Benutzer eindeutig identifiziert, ihn aber nicht zwingt vor dem Postboten „die Hosen runterzulassen“ oder teure Hardware (Kartenlesegerät + Geldkarte) anzuschaffen. Die umfangreichen Entwicklungen dazu konnten in den letzten Tagen abgeschlossen werden und man stellt nun ein AV-System vor, welches derzeit einzigartig ist. Es vereint den Kinderschutz am PC effektiv mit der Jugendschutzkontrolle im Internet und sorgt somit für ein nie da gewesenes Niveau des Jugendschutzes.

      Der User hat dadurch keinen störenden Medienbruch (z.B. PostIdent oder Kurierdienst) mehr und benötigt auch keine Hardware (wie z.B. ein Lesegerät oder ein USB-Dongle) mehr.
      Der User meldet sich unter u18.net mittels seiner Personalausweisnummer, seiner Anschrift und seiner Bankdaten an und erhält einen „AnmeldePIN“ und eine Sicherheitssoftware (Downloadlink) per eMail.
      Nach der Installation und Registrierung mittels „AnmeldePIN“ werden zuverlässig die Kundendaten (Alter, Anschrift, Bankdaten) überprüft. Damit stellt man sicher, dass der Kunde volljährig ist. Danach erhält der Kunde einen Cent (0,01 Euro) mittels Eilüberweisung auf sein Konto gebucht und findet auf seinem Kontoauszug (Onlinebanking) den sogenannten „BankPIN“. Mit dem „BankPIN“ und dem „AnmeldePIN“ kann der Kunde jetzt die Altersverifizierung erfolgreich in der Software abschließen.

      Damit sind laut U18.net auch folgende Vorteile verbunden:
      - Die Anmeldung und Nutzung von ueber18.de und u18.net sind kostenlos.
      - Die Daten sind vor Ausspähung durch Hacker und Kriminelle sicher geschützt.
      - Der Kunde surft anonymer und trägt - wie der Webmaster auch - aktiv zum Jugendschutz bei.
      - Falls Minderjährige im Haushalt wohnen, werden diese sicher vor ungeeigneten Inhalten geschützt.
      - Der Kunde nutzt eine Technologie der Zukunft, welche mit weiteren Vorteilen im Bereich des Verbraucherschutzes ausgebaut wird.

      Weitere Informationen unter: u18.net
    • T.G., meinst Du nicht, dass konstruktive und - nicht zu vergessen - gesetzeskonforme alternativvorschläge zum thema wesentlich hilfreicher wären?

      das thema des threads ist schliesslich "jugendschutz" - und da hat deutschland nun mal entsprechende gesetze geschaffen, die von diversen portalen umgesetzt werden. dass das nicht unbedingt super ist aus einer "privacy"-perspektive heraus ist klar.
    • ü18 hat sich doch überall behauptet. Wozu also die zusätzlichen Sachen.

      Soll man diese Prozetur bei jedem Besuch einer Webseite wiederholen?
      Wenn man die Zugangsdaten aufbewaren muss kommen die Kinder genau so leicht oder so schwer wie an den Ausweis ran.
      Eine Hackersichere Software gibt es nicht. Wo ist sichergestellt das der Adultcheck Anbieter die Daten auch vertraulich behandelt und diese nicht weiterverwertet?
      Meiner Meinung nach ist das beste wenn man in sexshops oder wo auch immer Zugangsdaten kaufen kann. Man geht da rein der Verkäufer sieht wie alt man ist oder lässt sich im Zweifel den Ausweis zeigen.
      Das ist einfach geht in Deutschland überall leicht zu bewerkstelligen und jegliche Datenspeicherung ist ausgeschlossen.
    • Auch wenn ich gegen U18 keine Bedenken hätte, ein Bekannter von mir kennt die Firma gut, ist die ganze jetzige Vorgehensweise für mich nicht akzeptabel. Mit Hard- und Software werden nämlich alle die ausgegrenzt, die sich nicht den einzig legalen Virus der Welt auf ihren Computer laden und damit die Begriffe Virus, Dialer, Trojaner usw. gar nicht kennen. Ich jedenfalls werde deswegen nicht wieder auf Winzigweich umsteigen und zum Glück gibt es ja genügend gute Server im Ausland, die sich nicht mit solch einem Kram rumschlagen müssen.

      Prizipiell ist gegen Jugendschutz nichts einzuwenden, wenn ich mich auch frage, wen man schützen will? Etwa die, die mit 14 schon ficken wie die Weltmeister? Ok, ich schweife ab.
      Ich verstehe aber auch nicht, wo für die Anbieter das Problem liegt. Sie brauchen ja nur auf einen ausländischen Server umziehen. Als Beispiel sollte man sich mal das whois von lovelyvanessa.com ansehen. Von dieser Seite weiß ich definitiv, daß sie von Deutschland aus betrieben wird.
      Better dead than Red-mond
    • Nur bei der genannten Seite ist ja das Jugendschutzkriterium bereitz durch den Zahlungsvorgang erfüllt. In dieser Form könnte sie auch IN Deutschland betrieben werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von T.G. ()

    • Es ging mir auch nicht um die Seite an sich, sondern um das whois. Darum, daß es möglich ist, auch von Deutschland aus eine Seite zu betreiben ohne daß gleich alle wissen, wo man sitzt.

      Das generelle Problem ist, daß wohl keiner kapieren will, daß das Internet keine Landesgrenzen kennt. Jeder der ne Tastatur oder Maus bedienen kann, findet genügend Stoff auf ausländischen Seiten. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß alle Kinder / Jugendlichen außerhalb Deutschlands einen seelischen Schaden bekommen, nur weil es in ihrem Land keine Jugendschutztore gibt.
      Better dead than Red-mond
    • Wäre es wirklich ernst mit dem Jugendschutz gemeint müssten die Jugendlichen auch vor allen anderen schädlichen Einflüssen wie Gewalt, Extremissmus, Religion geschützt werden.

      Ein vollkommen ausreichender Jugendschutz ist doch bereits beim Kauf eines Netzzuganges gegeben. Mit dem Erwerb gibt man seine Daten an den Anbieter. Name,Adresse,Konto. Das ist der selbe Vorgang wie er bei einer u18 ,x-check... usw. Anmeldung vollzogen wird. Wozu also noch einemal bei einem Zwischenwirt registrieren? Call by Call Anbieter können eine Entsprechende Abfrage in Ihre Zugangssoftware einbauen. Sie buchen ja über den Netzzugang des Nutzers über den wiederum das vorhandensein eines Kontos sichergestellt ist.

      Was sich die lieben kleinen über den Familienzugang ansehen sollten die Eltern schon selber im Griff haben.

      Effektiv wäre warscheinlich ein Kiddy Zugang der von allen Providern unterstützt werden könnte. Ein Zugang der nur bestimmte Seiten zulässt. Anbieter jugendfreier Seiten könten sich da dann eintragen lassen und würden mit aufgenommen.