Fragen zur Gage

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    • Fragen zur Gage

      Hi Renee,

      Wie geht´s?
      Sag mal,handelst du deine Gage immer vorher ab bevor du zum Dreh färst,oder erst am Set?(Dumme Frage,was?)
      Ich meine,wird dort gefeilscht,oder sagt der Produzent direkt,Renee wir zahlen 300 Euro pro Szene?

      Und man muß den Personalausweis vorzeigen,ja?
      Warum ich frage:
      Also ich kenn nun mal viele Osteuropäerinnen,die haben natürlich Bock auf vieles,aber weil ich ein fukin Pornofreak bin,interessieren sie mich nur wenn sie auch Porno machen.Weil ich Kontakte herstellen möchte mit Produzenten,interessiert mich natürlich ob die Gage davon abhängt welchen Paß die Darstellerin vorlegt:
      Zum Beispiel:
      Polnischen
      Lettischen
      oder sogar,Ukrainischen

      Und wie sieht es aus mit Arbeitserlaubnis?
      Darf eine Russische Darstellerin in Pornos mitwirken welche in Deutschland stattfinden?

      Vielleicht weisst du keine Antworten auf diese Fragen,weil du keine Erfahrung damit gemacht hast,wenn aber ja,bin ich sehr dankbar!
      Stay cool,
      Misha
    • Original von Misha200

      Sag mal,handelst du deine Gage immer vorher ab bevor du zum Dreh färst,oder erst am Set?(Dumme Frage,was?)
      Ich meine,wird dort gefeilscht,oder sagt der Produzent direkt,Renee wir zahlen 300 Euro pro Szene?

      Und man muß den Personalausweis vorzeigen,ja?

      Und wie sieht es aus mit Arbeitserlaubnis?
      Darf eine Russische Darstellerin in Pornos mitwirken welche in Deutschland stattfinden?

      Stay cool,
      Misha



      Gagen werden klarerweise VORHER mit den Produzenten abgeklärt. Jeder 'Handwerker' hat seine Sätze, oder?

      Eine ID bzw. 2 bzgl. der notwendigen Altersprüfung/-nachweis ist wohl auch unumgänglich.

      Ich sage mal, dass Girls aus dem Ostblock wohl recht schwer an ein 'Arbeitsvisa' kommen.


      so long,
      Max
      - Alles ist wie immer, nur schlimmer (Bernd, das Brot) -

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      - Das ganze Leben ist beta (Renee Pornero, September 8th) -
    • Um Content international vermarkten zu können, benötigt man beim ID - Shot zwei Dokumente. (siehe Beispiel)

      camteen.tv/banner/idshot.jpg

      Wer die Modelle ernst nimmt - und ein seriöser Produzent sollte das tun - vereinbart selbstverständlich vorher die Gage und hält sich auch an die Vereinbarung.

      Die Branche ist auch nicht so groß, dass man sich anderes erlauben könnte - nur für den Fall, dass jemand da auf andere Gedanken kommt.

      Mit der Arbeitserlaubnis bin ich im Moment überfragt, denke aber mal darüber nach, ob es auch mit einem Touristenvisum funktionieren könnte. Grundsätzlich sind ausländische Arbeitnehmer nur mit Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit zu buchen, § 284 Abs. 1 SGB III.

      Künstler sind da eigentlich ausgenommen, § 9 ArGV. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluß vom 8.10.1998 [9 K 754/98]8) für Tabledancerinnen aber entschieden, dass sie keine Künstlerinnen sind und daher die Ausnahme nicht greift.