Verfassungsbeschwerde gegen Pornographieverbot eingereicht

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    • Verfassungsbeschwerde gegen Pornographieverbot eingereicht

      (Mainz) – Die Firma RESISTO IT GmbH (Betreiber des bekannten AVS-
      Systems Über18.de) gab bekannt, dass man in diesem Jahr die an-
      gekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Pornographieverbot
      beim Bundesverfassungsgericht einreichen wird.

      Geschäftsführer Tobias Huch äußerte sich in einem Rundschreiben
      wie folgt: „Die letzten 5 Jahre waren geprägt durch viele juristische
      Auseinandersetzungen. Es wurden Strafverfahren gegen Webmaster
      eröffnet, Abmahnwellen durchzogen die Branche, Wettbewerbsverfahr-
      en folgten ... dubiosen Abmahnverfahren gegen vor allem kleine An-
      bieter und Adultwebmaster. (...) Auch in vielen anderen Fällen waren
      wir juristisch erfolgreich und haben so einer Menge Adultwebmastern
      die Existenz erhalten, da wir grundsätzlich die anwaltliche Verteidigung
      und das finanzielle Risiko übernommen haben. So ist es auch kein
      Wunder, dass wir die Millionengrenzen an Kosten schon lange über-
      schritten haben. Denn Anwälte, Gutachten, Strafen, Arbeitskraft und
      Öffentlichkeitsarbeit sind nicht gerade billig.

      Anfang diesen Jahres haben wir uns - und in dem Fall auch ich persön-
      lich als Antragssteller - an die Grundsatzproblematik des Pornographie-
      verbotes herangewagt. So haben wir eine umfangreiche Verfassungs-
      beschwerde gegen den §184c StGB (Verbreitung von weicher Porno-
      graphie in Tele- und Mediendiensten) beim Bundesverfassungsgericht
      in Karlsruhe eingereicht.
      Wir sehen das Verbot von so genannter „weichen Pornographie“ als
      eindeutig verfassungswidrig an, da es keinen wissenschaftlichen Nach-
      weis gibt, ob diese Art von Pornographie überhaupt jugendgefährdend
      ist. Vielmehr wird diese populäre Behauptung immer wieder von Expert-
      enseite bestritten. Somit steht für uns und unsere juristischen Berater
      fest, dass der §184c StGB auf sehr dünnem Eis steht. Wir gehen daher
      auch von einem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht und somit
      dem Kippen der derzeitigen Pornographiegesetzgebung aus.

      Da die vielen rechtlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre und
      vor allem der Weg zu den Bundesgerichten einen enormen Aufwand
      darstellte und darstellt, haben wir die Seite 184c.de ins Leben
      gerufen und bieten auf dieser Seite jedem an, uns im Kampf für mehr
      Jugendschutz und für die Branche aktiv zu unterstützen. Die Internet-
      seite ist online und schon jetzt haben viele Branchenmitglieder ihre
      Unterstützung mit dem Kauf von „Pixelkästchen“ bekundet. In den
      nächsten Wochen werden wir die Seite mit Informationen über Altfälle
      und natürlich die Bundesgerichtsverfahren (BGH und BVerfG) kontinu-
      ierlich füllen. (...) [ 184c.de ]
    • jetzt gibts ja ganz andere Probleme mit dem §184er

      "Wir sehen das Verbot von so genannter „weichen Pornographie“ als
      eindeutig verfassungswidrig an, da es keinen wissenschaftlichen Nach-
      weis gibt, ob diese Art von Pornographie überhaupt jugendgefährdend
      ist. Vielmehr wird diese populäre Behauptung immer wieder von Expert-
      enseite bestritten. Somit steht für uns und unsere juristischen Berater
      fest, dass der §184c StGB auf sehr dünnem Eis steht."

      Da würde mich schon interessieren, was hier mit weicher Pornographie gemeint ist. Wenn dies die juristische Definition ist, dann wäre dies normale Hardcorepornographie. ( "weiche" = legal vertriebene Pornographie, "harte"= Gewaltpornographie / Tierpornographie ( Besitz in D legal ), sowie Kinderpornographie - welche aus gutem Grund völlig verboten ist )

      Die jur. Defn. der "weichen" Pornographie geht mir persönlich zu weit.
      Da halte ich einen Teil, besonders SM, KV, aber auch viel Pornomüll aus D, schon für jugendgefährdend.

      Allerdings gibts auch wirklich soften Hardcore ( wie Seventeen, dänische Teenyserien...), die mit Sicherheit nicht jugendgefährdend sind. Ich habe nie verstanden, weshalb es für Pornographie nur eine einheitliche Altersabgabe gab, nicht eine Differenzierung wie bei Horror oder Science Fiction Filmen.( 12/16/18)

      Allerdings ist der §184er in seiner alten Norm nicht verfassungswidrig, höchstens jetzt in der neuen Norm, Stichwort: "Scheinminderjährigkeit" usw. Dazu ist das neue § noch unlogisch und vollkommen unsauber gemacht, auch handwerklich totaler Pfusch.

      Aber dafür gibts ja vielleicht schon einen separaten Thread hier.
      Jedenfalls hätte man sich diese Aktion oben sparen können.
    • RE: jetzt gibts ja ganz andere Probleme mit dem §184er

      Original von Caroline Kaiser

      ( "weiche" = legal vertriebene Pornographie, "harte"= Gewaltpornographie / Tierpornographie ( Besitz in D legal ), sowie Kinderpornographie - welche aus gutem Grund völlig verboten ist )

      Die jur. Defn. der "weichen" Pornographie geht mir persönlich zu weit.
      Da halte ich einen Teil, besonders SM, KV, aber auch viel Pornomüll aus D, schon für jugendgefährdend.



      Hatte ich beim Lesen gar nicht wirklich gecheckert! Guter Ansatz, Frau Kaiser! :bang:


      so long,
      Max
      - Alles ist wie immer, nur schlimmer (Bernd, das Brot) -

      [IMG:https://www.maxtainment.com/shop/images/header_logo.jpg]

      - Das ganze Leben ist beta (Renee Pornero, September 8th) -
    • Führt immer wieder zur Verwirrung. Vater dieser Wortschöpfung ist Gerhard Jahn (SPD), der von 1969-74 Justizminister war. Damals gab es ja den Begriff Softporn so überhaupt noch nicht, sonst hätte er sicher andere Begriffe gewählt. Vor über 10 Jahren verstarb er, er würde sich sicher im Grab umdrehen, wenn er sehen würde, wie seine Reformen wieder schrittweise zurückgenommen werden. Ganz bewußt hat er damals die "weiche" Jugendpornographie von der "harten" Kinderpornographie abgegrenzt.

      Der juristische Terminus von der "weichen Pornographie" führt immer wieder zur Verwirrung. Wenn Juristen über Gesetzesänderungen betrf. der "weichen Pornographie" reden, dann sagen mir Sexshopbesitzer in D, was interessiert mich daß, ich habe nur Hardcore. :dunno:
    • Passt sicher nicht in ein internationales Forum wie dieses. Aber trotzdem.
      In diesem Jahr sind viele Wahlen in D.
      Wer die CDU wählt der wählt den praktizierten und geplanten Staatsterror. Jeder kann dazu beitragen daß die Schädlinge in unserem Land keine Chance mehr bekommen. Die FDP verkauft ihre Freiheitlichen Ideale für ihre Machtgelüste.

      Wählt also alles außer diesen beiden Parteien!
    • Politik kann ja nie schaden. Ich muß aber hinzufügen, daß die SPD die treibende Kraft bei den letzten § gegen Pornographie war !!!!

      Und die GRÜNEN haben dieser 18er Grenze auch noch zugestimmt, sowie weiteren § die die Freiheit einschränken. Nur bei der Freiheit des Finanzmarktes waren sie dabei. Die Folgen dürfen wir ja jetzt bewundern und auch bezahlen.

      Für dieses Jahr hatte die niederländische Regierung Steuersenkungen angekündigt, stattdessen kommt eine Steuererhöhung, weil eine riesige Privatbank verstaatlicht werden mußte. Wenn allerdings die Firma meines Chefs mal in die Insolvenz gehen sollte, dann wird der Finanzminister nicht einen Cent herausrücken.

      In D kann man eigentlich nur noch die Linkspartei wählen oder Splitterparteien.
      In den NL nur noch Splitterparteien. Die (früher mal) radikal-demokratische D66 hat ja alle ihrer Grundüberzeugungen verraten. Sie ist eine Mischung aus Westerwelle FDP, Statt-Partei, NATO Fanclub und EURO Jubelverein geworden. Wer braucht so eine Partei ?

      Ich werde die kleine Liberitäre Partei der Niederlande wählen, die selten mehr als 0,1% bekommt. Hauptsache die anderen bekommen nicht meine Stimme.

      Original von RPF03 Wählt also alles außer diesen beiden Parteien!


      Bitte wählt auf keinen Fall die SPD !!!!!!!!!
      Lassen wir mal deren "Spitzenpolitiker" selbst sprechen.....
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      eine lustige "Antwort" des Herrn Dr. Wiefelspütz, auf eine Anfrage zum neuen Sexualstrafrecht im abgeordnetenwatch

      Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

      auf meine Frage vom 20.06.2008 nach der Strafbarkeit des Besitzes alter Playboy-Hefte schrieben Sie, "Ich empfehle Ihnen, die Hefte als Altpapier zu entsorgen !"

      Gestatten Sie mir die Klarstellung, dass ich keine Playboy-Hefte besitze. Ich wollte lediglich die komplizierten Fragen bezüglich des neuen Sexualstrafrechts, die bei abgeordnetenwatch immer wieder auftauchen, konkretisieren.

      Da erschien mir die Behauptung die ich in einem Diskussionsforum fand, man mache sich strafbar, wenn man besagte Playboy-Ausgaben
      besitzen würde, am geeignetsten. Da könnte der "Normalsterbliche" wenigstens in einem Teilbereich der Reform verstehen "was Sache ist", während beim Lesen des Gesetzestexts nur Ratlosigkeit zurückbleibt.

      Möchten Sie mir nicht doch noch mitteilen, ob eine Strafbarkeit beim Besitz alter Playboy-Hefte aus den 70ern und 80ern, in denen auch unter 18-jährige Modells nackt abgebildet sind, vorliegt?

      Oder gibt es sonst irgendeine Informationsmöglichkeit, um die Bedeutung des neuen Sexualstrafrechts zu verstehen?

      mit freundlichen Grüßen, XY


      28.06.2008

      Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz :

      Sehr geehrter Herr XY,

      nochmals, ich interessiere mich nicht für Müll. Müll ist Müll ist Müll ist Müll. Ferndiagnosen mache ich schon gar nicht. Ich gehe aber davon aus, daß der Besitz von Playboy-Heften (welch ein Wort!) selbstverständlich nicht strafbar ist. Weder gestern, heute und auch nicht morgen. Sie müssen ein glücklicher Mensch sein, wenn Sie keine anderen Sorgen haben als Playboy-Hefte aus den 70iger oder 80iger Jahren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Caroline Kaiser ()

    • 05.11.2008
      Frage von Bürger XY

      "Sehr geehrte Frau Bätzing,

      heute tritt der neue § 184c StGB (Jugendpornographie) in Kraft. Ihre Fraktion hat für diese Änderung gestimmt. Im Gesetzesblatt wird nur sehr vage formuliert, in Kommentaren ist oft von "Scheinminderjährigen" die Rede.

      M.E. würde mit einem Verbot von Pornografie "Scheinminderjähriger" (also von Personen, die volljährig sind aber minderjährig aussehen) ziemlich viel Kulturgut zunichte gemacht werden.
      Das Gesetz spricht auch klar von Schriften, in denen solch pornografische Dinge geschehen.

      Meine Frage(n): muss ich meine alten Bravo-Zeitschriften (Love-Story, Dr. Sommer) und meine Ausgabe von Josefine Mutzenbacher sowie Demian wegwerfen?
      Wie wird denn entschieden, wann jemand minderjährig aussieht und wann nicht? Minderjähriges Aussehen ist meines Wissens nach keine gesellschaftliche Norm oder etwas dergleichen.
      Jodie Foster in Taxi Driver sieht nicht aus wie volljährig, von den amerikanischen Teenie-Filmen wie "American Pie" ganz abgesehen.
      Deutscher Klassiker: "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo", ganz klar, die Schauspielerin der Christiane F. spielt eine Minderjährige.

      Ist der Film jetzt verboten?
      Kann ich für den Besitz dieses Filmes fünf Jahre ins Gefängnis kommen?
      Schließlich werden pornografische Szenen gezeigt (Christiane F. hat Sex mit ihrem Freund!).

      Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!

      mit freundlichen Grüßen,

      Bürger XY"

      11.11.2008 Antwort von Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte (!) der Bundesregierung, SPD Bundestagsabgeordnete, Vorsitzende des Bundestagsausschusses "Jugendschutz"


      "Sehr geehrter Herr XY,

      vielen Dank für Ihre Frage.
      Auch wenn ich Ihre Bravozeitschriften nicht unbedingt als Kulturgut ansehen würde, Absatz 4 des von Ihnen angesprochenen § 184c StGB stellt klar, dass der Besitz nur strafbar ist, wenn es sich

      1. um jugendpornographische Schriften handelt Das ist zunächst nicht bei jeder Nacktdarstellung der Fall. Nach einer Definition des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die allgemein anerkannt ist, ist pornographisch eine "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität".
      Die würde ich bei den Bravozeitschriften oder im Film "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" eher nicht annehmen.

      und

      2. wenn ein tatsächliches Geschehen abgebildet wird. Damit ist der Besitz von Abbildungen, auch pornographischer Natur, von erwachsenen Personen, die wie Minderjährige aussehen, nicht verboten. Es stellt sich lediglich die Frage, ob die abgebildete Person jugendlich war oder nicht.

      Ich möchte allerdings anmerken, dass wir diese Regelunge weiter beobachten und bewerten werden müssen. Es gibt Fälle, in denen Sexualstraftäter, die sich an Kindern oder Jugendlichen vergangen haben, sich zuvor über längere Zeit mit entsprechender Pornographie eingeredet haben, dies sei etwas Normales. Diese Gefährdung könnte auch bei Pornographie mit Erwachsenen, die wie Jugendliche aussehen, bestehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sabine Bätzing, MdB"
      ----------------------------------------
      Anmerkung: Schon fachlich steht da jede Menge Mumpitz drin, verantwortlich für die Definition von Pornographie ist in D immer noch der BGH, nicht irgendein Oberlandesgericht aus Düsseldorf. Alle weiteren Unklarheiten zu kommentieren würde hier zu weit führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Caroline Kaiser ()

    • Es ist schon pervers daß ein Gericht also 1,2,3 Einzelpersonen politische Vorgaben für ein ganzes Volk geben kann. Ein Unding!

      Mit der Linkspartei liegt man auch meiner Meinung nach richtig. Ich teile nicht ihre komplette politische Einstellung. Es ist im Augenblick aber die einzige souveraine politische Kraft die man gegen die von der CDU angeführten Staatsterroristen ins Feld führen kann.

      Der Fall dierser Frau Bätzing ist schon der Gipfel der Frechheit.

      Erst beschließt sie etwas fest entschlossen in ihrer Funktion. Dann auf einmal ganz schwammig "würde ich nicht annahmen" als ob es einen Entscheidungsspielraum gäbe.
    • über die Antwort von Herrn Dr.Wiefelspütz lache ich noch heute.

      Na ja, der Begriff "Staatsterrorismus" ist schon etwas hart. Man darf nicht vergessen, daß diese Parteien ja frei gewählt worden sind.

      Die Linkspartei könnte ich als Liberale niemals wählen, aber da es in D keine richtige liberale Partei mehr gibt die auch antritt, wäre sie das kleinere Übel.

      Wir haben in den NL 7 (!) liberale Parteien, aber nur noch eine ist richtig liberal, wohl deshalb auch politisch völlig unbedeutend.

      Aber wer mehr über diese EU Richtlinie lesen will, der klickt einfach auf unseren Blog, will dieses Forum nicht dafür zweckentfremden.

      Die Pornofilmbranche und die meisten Konsumenten sind aber selbst nicht ganz unschuldig an dieser Situation.

      Frau Bätzing ist für mich eine typische Vertreterin der "wir brauchen neue § und mehr Verbote " Fraktion. Daß sie gegen den Alkoholkonsum Jugendlicher vorgeht finde ich gut, weniger gut finde ich viele ihrer Maßnahmen, die nur oberflächlich an den Symptomen herumdoktern.

      Jugendpornographie war von 73-vor 2 Monaten auch in D legal. Alle in den Sexshops/Videotheken erhältlichen Filme sind klar unter legalen Bedingungen produziert worden. Außerdem waren die Volljährigkeiten und sexuellen Mündigkeitsalter niedriger in Nordeuropa. Nur wegen der noch niedrigeren Schutzaltersgrenze in fast allen europ. Ländern (14), durften die Filme überhaupt legal vertrieben werden.
      Die jetzt in eine Ecke mit kriminieller KP zu schieben, ist völlig absurd. Zumal die Darstellerinnen in den holländischen Pornos alle volljährig waren. Nur lag die (einfache) Volljährigkeit eben bis Herbst 02 hier bei 16.

      Dies wird aber den - meist uninformierten Bürgern - nicht vermittelt. Ob bewußt oder unbewußt, sei mal dahingestellt.
      Auch eure Justizministerin Zypries hat darauf in keiner Weise reagiert.

      Geradezu unverschämt finde ich Bätzings Aussage mit den Sexualstraftätern, die sich mit Pornographie "einreden", dies wäre etwas ganz normales.
      Also für mich ist Sex etwas ganz normales, sexueller Mißbrauch aber nicht.

      Und einen alten Seventeen mit einer 17-jährigen Darstellerin halte ich für wesentlich sozialverträglicher als einen GGG Porno mit über 20-jährigen Darstellerinnen.

      Alles kann immer mißbräuchlich verwendet werden, ob Teppichmesser, Hockeyschläger oder Barbiepuppen, deshalb muß man sie aber nicht gleich verbieten.

      Aber ich habe monatelang im SPD Forum versucht mit den Mitgliedern dort zu diskutieren, von Ausnahmen abgesehen war dies völlig sinnlos.
      Den Thread kann man noch jetzt im SPD Forum nachlesen:

      meinespd.net/foren/thema/27564

      Dazu muß man sich aber im Forum dieser Volksbevormundungspartei anmelden. Man kann sich ja nach dem Lesen gleich wieder abmelden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Caroline Kaiser ()