Verträge

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    • Ob Videoproduktion, Content-Produktion für Websites oder Fotoshootings - ein Bildnisvertrag ist Pflicht, da jeder Produzent die Rechte-Abtretung vom Model/Darsteller in seinen Unterlagen haben muß.

      Bei jeder Produktion muß also vor oder nach dem eigentlichen Shoot selbst ein Vertrag unterzeichnet werden. Werden mehrere Szenen für verschiedene Filme, Websites etc. abgedreht, muß für jede einzelne Produktion ein Vertrag vorhanden sein.

      Da die meisten Filme international vertrieben werden, ist der Vertrag in englischer Sprache verfasst. Die Verträge können zum Teil sehr lang sein. Dies ist notwendig, auch wenn es scheint, dass sich der Inhalt wiederholt.


      Ein Beispiel eines solches Vertrages für eine Videoproduktion findet Ihr HIER.


      Zu den Unterlagen werden zusätzlich Kopien von meist 2 IDs (Ausweis, Führerschein, Reisepass) sowie eine Kopie des HIV-Tests beigelegt.

      Folgende Angaben sind vom Darsteller zu machen: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Künstlername (wenn vorhanden), Ausweistyp und -nummer, Datum und Unterschrift. Zusätzlich müssen alle Seiten ohne Unterschrift die Initialen des Darstellers tragen.


      Der grobe Inhalt eines jeden Vertrages:


      [list] - Man bestätigt, selbständig zu sein und lediglich für diese Produktion eine Dienstleistung anzubieten, d.h. nicht in einem Angestellten-Verhältnis mit dem Produzenten zu stehen.[/list][list] - Man bestätigt, sich für diese Produktion zu verpflichten. Dies gilt auch für eventuelle Nachdrehs, Cover-Shots, Pre- und Post-Production, etc. D.h., man kann ev. auch Tage nach dem eigentlichen Film-Drehs z.B. zu Synchronisierungen, Foto-Shoots, die den Film betreffen, etc. gerufen werden.[/list][list] - Man bestätigt, dass mit Zahlung des Honorars alle Ansprüche abgegolten sind und keine Nachforderungen gestellt werden dürfen.[/list]
      [list] - Man bestätigt, dass die Einnahmen der Selbstversteuerung unterliegen.[/list]
      [list] - Man bestätigt, alle Rechte an Wort, Bild und Ton an den Produzenten abzutreten. D.h., der Produzent darf alle Aufnahmen, in welcher Form auch immer, zeitlich und räumlich uneingeschränkt manipulieren, vervielfältigen, vertreiben etc. Er besitzt also das uneingeschränkte Recht am Material. [/list]
      [list] - Man bestätigt, dem Produzenten den genannten Künstlernamen für Promotionzwecke zu verwenden, auch wenn dieser geschützt sein sollte.[/list]
      [list] - Man bestätigt, dass der Produzent das Recht hat, die Aufnahmen NICHT zu veröffentlichen.[/list]
      [list] - Man bestätigt, einen aktuellen HIV-Test vorgelegt zu haben und in diesen jederzeit Einsicht zu gewähren.[/list]
      [list] - Man bestätigt, sich darüber im Klaren zu sein, dass man sich am Set mit Geschlechtskrankheiten anstecken kann und dass der Produzent für ev. Ansteckungen nicht haftet. [/list]
      [list] - Man bestätigt, sich darüber im Klaren zu sein, dass es sich bei den Aufnahmen um explizite, sexuelle Darstellungen handelt.[/list]
      [list] - Man bestätigt, nicht unter Einfluß von Alkohol und Drogen zu sein und diesen Vertrag aus freien Stücken eingegangen ist.[/list]
      [list] - Man bestätigt, dass 18. Lebensjahr erreicht zu haben.
      [/list]
    • Hallo Renee!

      Ich weiss, dass man Pornodarsteller nicht ausschließlich wegen des Geldes werden sollte, dennoch stellt sich mir die Frage wie viel bzw wie wenig man als Mann/Frau im Business verdient. Vor allem interessiert mich dies natürlich für Anfänger... Wie viel Drehs brauche ich pro Monat, um einigermaßen davon leben zu können?

      Außerdem würde mich interessieren wie vertraglich die Vergütung geregelt ist. Muss ich ein Gewerbe anmelden und ne Rechnung schreiben oder wie läuft es ab. Vielleicht kannst Du auch nochmal erklären, ob es Unterschiede gibt, ob man hauptberuflich als Darsteller(in) agiert oder nebenberuflich.

      Vielen, vielen Dank!
      Gruß
      matt666
    • Man bestätigt, sich für diese Produktion zu verpflichten. Dies gilt auch für eventuelle Nachdrehs, Cover-Shots, Pre- und Post-Production, etc. D.h., man kann ev. auch Tage nach dem eigentlichen Film-Drehs z.B. zu Synchronisierungen, Foto-Shoots, die den Film betreffen, etc. gerufen werden.


      Wie wird dieser Punkt honorartechnisch behandelt?

      Ist für uns nämlich gerade diesbezüglich von Interesse, dass einige (geplante) Produktionen ziemlichen Spielfilmcharakter aufweisen werden und gerade dabei, können häufiger einzelne Szenen (keine Sexszenen) nachgedreht werden müssen...


      Gruß
      Der_Hohepriester
    • Das ist prinzipiell Verhandlungssache und hängt auch davon ab, wieviel Zeit Nachdrehs etc. in Anspruch nehmen. So z.B. ist es angemessen, zumindest die Reisekosten zu erstatten, wenn vertraglich bereits ohnehin vereinbart wurde, dass mit bezahltem Honorar alle Ansprüche abgegolten sind.

      Allgemein würde ich es vermeiden, Nachdrehs überhaupt in Erwägung zu ziehen, da auf Darsteller meist kein Verlaß ist.