gern geschehen
naja, ich zweifle deshalb daran, weil das deutsche strafgesetzbuch noch streng zwischen vaginalem beischlaf und allem übrigen (anal, oral,...) trennt.
eine vergewaltigung ist es in deutschland (AFAIK wohlgemerkt, bin ja selbst ein ösi) anscheinend nur dann, wenn vaginaler beischlaf ausgeübt wurde - alles andere erfüllt "nur" den tatbestand sexueller nötigung und wird vergleichsweise milde bestraft.
aber ich glaube ich schreib grade munter <i>offtopic</i>...
will sagen: wenn das deutsche StGB schon so milde sein dürfte, wie kann dann <u>das</u> verboten sein?
rätselnd,
fd
ps: hoffentlich liest das jemand, der das rätsel fundiert lösen kann...
naja, ich zweifle deshalb daran, weil das deutsche strafgesetzbuch noch streng zwischen vaginalem beischlaf und allem übrigen (anal, oral,...) trennt.
eine vergewaltigung ist es in deutschland (AFAIK wohlgemerkt, bin ja selbst ein ösi) anscheinend nur dann, wenn vaginaler beischlaf ausgeübt wurde - alles andere erfüllt "nur" den tatbestand sexueller nötigung und wird vergleichsweise milde bestraft.
aber ich glaube ich schreib grade munter <i>offtopic</i>...
will sagen: wenn das deutsche StGB schon so milde sein dürfte, wie kann dann <u>das</u> verboten sein?
rätselnd,
fd
ps: hoffentlich liest das jemand, der das rätsel fundiert lösen kann...